Die inoya setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
inoya ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://inoya.de/.
Inoya ist ein erfahrenes IT-Unternehmen und Software-Dienstleister aus Düsseldorf, das seit über einem Jahrzehnt mittelständische und große Unternehmen bei der digitalen Transformation begleitet. Mit umfassender Fachkompetenz und einem ganzheitlichen Ansatz entwickeln wir maßgeschneiderte digitale Lösungen – von individueller Softwareentwicklung über moderne Web- und E-Commerce-Projekte bis hin zu zuverlässigem IT-Support und innovativen Cloud-Infrastrukturen
Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.
Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und die wir in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da dieses zu einer grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale der Dienstleistung führt:
Die Gestaltung entspricht dem Corporate Design der inoya.
Nicht barrierefreie Formulare und PDF-Dokumente: Die Informationen der Internetseite werden durch eine Vielzahl an Formularen und PDF-Dokumenten erweitert. Seit dem Frühjahr 2025 arbeiten wir daran, alle neuen Formulare und PDF-Dokumente möglichst barrierefrei einzustellen. Auch ältere Formulare und PDF-Dokumente werden sukzessive bearbeitet. Angesichts der Vielzahl ist es jedoch möglich, dass derzeit noch nicht alle Formulare und PDF-Dokumente optimiert sind. Dafür bitten wir um Verständnis.
Fehlende Bildbeschreibungen und Linktexte: Die Vervollständigung ggf. fehlender Bildbeschreibungen und Linktexte ist ein permanenter redaktioneller Verbesserungsprozess, sodass wir hier von einer sukzessiven Reduktion der Fehler ausgehen. Wir bitten um Verständnis.
Fehlende Video-Untertitelungen und -Audiodeskriptionen: Die Vervollständigung ggf. fehlender Video-Untertitelungen und -Audiodeskriptionen ist ein permanenter redaktioneller Verbesserungsprozess, sodass wir hier von einer sukzessiven Reduktion der Fehler ausgehen. Wir bitten um Verständnis.
Leichte Sprache: Einzelne Seiten sind bereits in leichte Sprache übersetzt worden, weitere werden folgen. Der Einsatz des Assistenzsystems Eye-Able und des zugehörigen Tools für einfache Sprache ermöglicht, dass alle Seiten in einfache Sprache übersetzt werden.
Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:
INOYA Software & IT Services
Mettmanner Straße 24
40233Düsseldorf
info@inoya.de
+49 211 5094 5505
Schlichtungsstelle
Hinweis zu § 36 VSBG: Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und sind dazu auch nicht verpflichtet.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf